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AGB:

  1. Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte begründet eine Schadensersatzpflicht in Höhe des Provisionsanspruches bei Verwertung unseres Angebotes durch den Dritten.
  2. Angebotene Objekte gelten als bisher unbekannt, wenn der Empfänger bei Erhalt des Angebotes nicht unverzüglich schriftlich das Gegenteil nachweist.
  3. Unser Provisionsanspruch wird mit Abschluss des Vertrages fällig und zahlbar, soweit die von uns erbrachte Tätigkeit (Nachweis und/oder Vermittlung) für dessen Zustandekommen zumindest mitursächlich geworden ist. Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn der Vertrag von einer Person abgeschlossen wird, die zu unserem Vertragspartner bei Abschluss des Vertrages in einer festen und auf Dauer angelegten gesellschaftsrechtlichen, arbeitsvertraglichen oder verwandtschaftlichen Beziehung steht. (personelle Kongruenz)
  4. Wir der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen, so berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Vertrag über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt.
  5. Ferner für den Fall, wenn ein von uns zur Anmietung angebotenes Objekt käuflich erworben wird, bzw. wenn ein von uns zum Kauf angebotenes Objekt vom Empfänger angemietet wird.
  6. Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
  7. Die Provision bei Kauf/Verkauf beträgt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, 3,00% + MWSt. (z.Zt. also 3,48% incl. MWSt.) vom Kauf-/Verkaufspreis, bzw. vom Ersteigerungsbetrag, sowohl vom Käufer, als auch vom Verkäufer.
  8. Die Provision bei Vermietung beträgt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, 3 Netto-Mieten + MWSt. bei Verträgen bis 5 Jahren, maximal jedoch 3,00% + MWSt. (z.Zt. also 3,48% incl. MWSt.) aus der 10-Jahres-Miete bei Verträgen mit über 5 Jahren Dauer, zahlbar sowohl vom Mieter, als auch vom Vermieter.
  9. Bei Bestellung eines Vorkaufsrechtes beträgt die Provision 1,00% + MWSt. (z.Zt. also 1,16% incl. MWSt.) vom Verkaufswert des Grundbesitzes, zahlbar vom Berechtigten.
  10. Die Provision bei einem Erbbaurecht beträgt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, 3,00% + MWSt. (z.Zt. also 3,48% incl. MWSt.) des in 10 Jahren anfallenden Erbbauzinses, zahlbar vom Berechtigten.
  11. Zur entgeltlichen Tätigkeit, auch für den anderen Vertragsteil, sind wir berechtigt.
  12. Die o.g. Provisionen sind fällig und zahlbar bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluss. Spätere Vertragsauflösung oder Nichteintritt des damit bezweckten Erfolges ist unschädlich.
  13. Wir haben grundsätzlich Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Erfolgt ein Vertragsabschluss ohne unsere Anwesenheit, so ist uns vom Auftraggeber unverzüglich Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu erteilen, ferner ist uns auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen.
  14. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind wir auf unbestimmte Zeit beauftragt.
  15. Unkostenersatz, d.H. Ersatz für besondere Aufwendungen (Inserate, Gutachten, Reisen etc.) ist nur dann zu leisten, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  16. Unsere sämtlichen Objektangaben basieren grundsätzlich auf uns erteilten Informationen Dritter (Verkäufer, Vermieter, Behörden, Architekten etc.) und wurden gewissenhaft wiedergegeben. Eine Gewähr für ihre Richtigkeit kann jedoch ausdrücklich nicht übernommen werden.
  17. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung sowie Irrtum bleiben vorbehalten.
  18. Gerichtsstand ist Ansbach.